European Accessibility Act EAA - Barrierefreiheit für alle
Der European Accessibility Act (EAA) tritt ab Juni 2025 in Kraft und setzt neue Maßstäbe für die Barrierefreiheit in ganz Europa.
Auch wenn die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, ist es für Unternehmen und Webseitenbetreiber entscheidend, die neuen Vorschriften zu verstehen und umzusetzen.
Denn: Wer Produkte und Dienstleistungen in der EU anbietet, muss diese barrierefrei gestalten.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein EU-weites Gesetz, das sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen haben. Ab Juni 2025 müssen Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, sicherstellen, dass diese den neuen Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Die wichtigsten Bereiche des EAA umfassen:
- Webseiten und mobile Anwendungen: Webseiten müssen barrierefrei gestaltet sein, damit sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, zugänglich sind.
- Elektronische Kommunikation und digitale Dienste: Alle digitalen Dienstleistungen, einschließlich Online-Shops, Banken, und Streaming-Dienste, müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
- Transport, Finanzdienstleistungen und Notfalldienste: Produkte und Dienstleistungen in diesen Bereichen müssen ebenfalls die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
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Warum betrifft der EAA auch Schweizer Unternehmen?
Schweizer Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte in der EU anbieten oder sich an EU-Bürger richten, müssen den Anforderungen des EAA entsprechen. Nicht konforme Webseiten und Dienstleistungen könnten zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen. Es ist daher essenziell, frühzeitig sicherzustellen, dass Ihre Webseite und digitalen Angebote den Anforderungen des EAA entsprechen.
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Es ist Zeit zu handeln und Ihre Webseite auf EAA-Konformität zu prüfen. Vermeiden Sie rechtliche Risiken und machen Sie Ihre Webseite für alle zugänglich.
Wie können wir Ihnen helfen?
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- Konformitätsprüfung: Überprüfen Sie jetzt, ob Ihre Webseite den Anforderungen des EAA entspricht.
- Beratung und Umsetzung: Wir unterstützen Sie bei der Umstellung und Implementierung der notwendigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
